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RAW 2016, 88
 
Blitzer-App

Das Oberlandesgericht Celle hat entschieden, dass die Nutzung einer Blitzer-App auf dem Handy gegen § 23 Abs. 1b StVO verstößt. Bereits durch die Installation der App wird das Handy zu einem technischen Gerät zur Anzeige von Verkehrsüberwachungsmaßnahmen im Sinne der Straßenverkehrsordnung. Die Nutzung der App verleiht dem Smartphone damit eine über dessen sonstige Zwecke hinausgehende zusätzliche Bestimmung als Blitz-Warngerät. …

RAW 2016, 88

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