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RAW 2020, 50
 
OLG Frankfurt a. M.: Keine Zurechnung des Mutterkonzernwissens bei Importeurin

Das Wissen des Mutterkonzerns ist in Hinblick auf die Verwendung manipulierter Software nicht auch der Tochtergesellschaft, hier einer Importeurin, zurechenbar. Dies entschied das OLG Frankfurt a. M. mit Urteil vom 4.9.2019. Eine Wissenszurechnung komme insbesondere nicht aufgrund einer Wissensorganisationspflicht in Betracht. Entscheidend hierfür sei unter anderem der mögliche Zugriff auf die Informationen eines anderen Unternehmens im Konzern, …

RAW 2020, 50

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