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RAW 2018, 41
 
OLG München: Keine Beschaffenheitsvereinbarung bei Angabe der Kilometerlaufleistung unter einschränkendem Zusatz

In seinem Urteil vom 14. 9. 2017 hat das OLG München unter Bezugnahme auf die ständige Rechtsprechung des BGH festgestellt, dass es sich bei der Angabe des Tachostandes eines Fahrzeuges im Rahmen eines Kaufvertrages über einen Gebrauchtwagen lediglich um eine Wissenserklärung und nicht um eine Beschaffenheitsvereinbarung handelt, wenn diese mit einem einschränkenden Zusatz (wie „laut Vorbesitzer“ oder „soweit bekannt“) versehen wird. …

RAW 2018, 41

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