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RAW 2020, 60
BGH 
Zur ordnungsgemäßen Widerrufsbelehrung in verbundenem Verbraucherdarlehensvertrag (Urteil vom 05.11.2019, XI ZR 650/18)

Die Information über den Verzugszinssatz und die Art und Weise seiner etwaigen Anpassung nach Art. 247 § 3 Abs. 1 Nr. 11 EGBGB erfordert nicht die Angabe des zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden konkreten Prozentsatzes.

BGH, RAW 2020, 60-67 (Urteil vom 05.11.2019, XI ZR 650/18)

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