Basel nur zustimmen, wenn es Europa nützt!
Es hat keinen Sinn, dass die EU der Musterschüler des Baseler Ausschusses ist, aber dabei der europäische Bankensektor und die Unternehmensfinanzierung in die Knie gehen.
Als Reaktion auf die letzte Finanzkrise haben Regierungen, Zentralbanken und Aufsichtsbehörden den internationalen Regulierungsrahmen für Banken deutlich gestärkt. Ein wesentliches Element dieser Agenda waren die im Jahr 2010 vom Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht (BCBS) verabschiedeten Basel III-Reformen.
Die Aufsichtspraxis hat jedoch gezeigt, dass es bei der Risikogewichtung und der daraus folgenden Kapitalunterlegung von Finanzinstrumenten immer noch sehr große Abweichungen zwischen verschiedenen Finanzinstituten gibt. Dies ist v. a. auf die Anwendung von internen Modellen zurückzuführen. Dem versucht der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht mit seinen Vorschlägen zur Finalisierung von Basel III nun beizukommen. Diese Stoßrichtung, die auf einheitliche Wettbewerbsbedingungen im Bereich der Kapitalunterlegung zielt, ist grundsätzlich willkommen.
Neben der Überarbeitung des auf internen Modellen basierenden Ansatzes zur Herstellung einer besseren Vergleichbarkeit zwischen der Bewertung risikogewichteter Aktiva stehen auch die Einführung von Kapitaluntergrenzen (output floors), eine Überarbeitung des Kreditrisikostandardansatzes sowie eine Anpassung des Rahmens für operationelle Risiken zur Debatte. Was in der Theorie sinnvoll klingen mag, gestaltet sich in der Praxis jedoch ausgesprochen schwierig. Ursprünglich wollte der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht die neuen Standards bereits bei einer Tagung verabschieden, die Ende November 2016 in Chile stattfand. Die Unterschiede zwischen den Verhandlungsdelegationen waren aber offenbar so groß, dass die Verabschiedung der neuen Vorgaben zunächst auf Januar und nun mindestens auf März 2017 vertagt wurde.
Zwar hatte der BCBS zunächst angekündigt, dass die durchschnittlichen Kapitalunterlegungsverpflichtungen für alle Banken nicht ansteigen werden, erste Erhebungen der Konsultationspapiere aus dem vergangenen Jahr legten jedoch nahe, dass dies nicht für alle Wirtschaftsräume gleichermaßen gilt. Die neuen Vorgaben zum Kreditrisikostandardansatz treffen v. a. die vielen kleineren Banken, die nicht auf interne Modelle zurückgreifen. Insbes. für Mittelstands- und Immobilienkredite wäre mit deutlich höheren Unterlegungsverpflichtungen zu rechnen. Damit würden diese Forderungsklassen vergleichsweise unattraktiv, was negative Auswirkungen auf die Real- und Wohnungswirtschaft haben könnte. Gerade für europäische Banken wäre mit einem substantiellen Anstieg des Kapitalbedarfs zu rechnen gewesen, der zweifelsohne auch auf das Finanzierungsumfeld der Realwirtschaft durchgeschlagen hätte.
Ein anderer Streitpunkt ist die Debatte um die Einführung von Kapitaluntergrenzen, die insbes. von vielen US-Banken eingefordert werden. Hier stellt sich aber die grundsätzliche Frage nach dem Mehrwert von sog. Output Floors, wenn man doch eigentlich einen stärker risikobasierten Ansatz bei der Kapitalunterlegung verfolgen möchte. Das gilt umso mehr, als wir mit der Leverage Ratio ohnehin bereits ein Instrument haben, das eine absolute Untergrenze darstellt.
Gemäß den bisher zirkulierten Kompromissdokumenten konnten sich die europäischen Vertreter im Baseler Ausschuss bei entscheidenden Punkten offenkundig nicht durchsetzen. Europa droht also, einen hohen Preis dafür zahlen zu müssen, dass es einmal mehr nicht gelungen ist, im Vorhinein eine einheitliche europäische Position abzustimmen. Die EU verspielt hier aufgrund interner Grabenkämpfe zur Freude der USA ihren Einfluss. Das ist umso ärgerlicher, als bisher gar nicht klar ist, ob sich die neue US-Administration überhaupt an einen möglichen Kompromiss im Baseler Ausschuss gebunden fühlen würde. Die Umsetzungspraxis der bisherigen Basel-Pakete war in den USA jedenfalls deutlich selektiver als in der EU. Die Äußerungen und personalpolitischen Entscheidungen des neuen US-Präsidenten weisen darauf hin, dass sich dieser Trend eher noch verschärfen wird.
Aus europäischer Sicht ist es daher umso notwendiger, einem etwaigen Kompromiss im Baseler-Ausschuss nur dann zuzustimmen, wenn einerseits klar ist, dass die neuen Regeln nicht zulasten europäischer Banken gehen und v. a. auch von allen Wettbewerbern gleichermaßen umgesetzt werden. Dafür müssen sich die europäischen Vertreter im Baseler Ausschuss endlich so koordinieren, dass sie auch wirklich ihr ganzes Gewicht in die Waagschale werfen und das Maximalergebnis herausholen. Eine 1:1-Umsetzung des neuen Basel-Pakets darf es nur dann geben, wenn sie die Wettbewerbsfähigkeit des Europäischen Bankensektors nicht gefährdet.
Markus Ferber, MdEP, Berichterstatter des Europäischen Parlaments zu MiFID und Erster Stellvertretender Vorsitzender des Wirtschafts- und Währungsausschusses