Verschärfung der Anforderungen an Kapitalanlagen von Pensionskassen und Versorgungswerken bei Beteiligungen an geschlossenen Fonds
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) konsultiert zurzeit die durch die Anpassung der Anlageverordnung an die AIFMD-Umsetzung erforderlich gewordene Überarbeitung des sog. Kapitalanlagerundschreibens und hat am 21.12.2016 einen entsprechenden Entwurf veröffentlicht. Die Neufassung ist erforderlich geworden, nachdem der Verordnungsgeber bereits im März 2015 die Anlageverordnung an das seit 2013 anlässlich der AIFM-RL reformierte Investmentrecht angepasst hatte. …
Bärenz/Steinmüller, RdF 2017, 122-129
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