Anwendung der §§ 340 ff. HGB und der RechZahlV auf ZAG-Institute
Für Zahlungs- und E-Geld-Institute enthält die Zahlungsinstituts-Rechnungslegungsverordnung (RechZahlV) besondere Vorschriften zur Rechnungslegung. Der nachfolgende Artikel beschäftigt sich damit, ob diese besonderen Vorschriften auf alle Unternehmen Anwendung finden, die Zahlungsdienste erbringen oder nur auf solche, denen eine ZAG-Erlaubnis erteilt wurde. Die rechtlichen und wirtschaftlichen Konsequenzen dieser Frage können für die betroffenen Unternehmen weitreichend sein und eine Vielzahl von Sachverhalten betreffen.…
Grohé, RdZ 2024, 163-169
Sehr geehrter Leser,
Sie sind zur Zeit nicht angemeldet. Bitte loggen Sie sich ein,
um das Dokument der Zeitschrift
Recht der Zahlungsdienste
zu lesen.
zum Login
Sind Sie bereits Leser der Zeitschrift und möchten Sie
auch die R&W-Online Datenbank dieser Zeitschrift nutzen,
dann können Sie die
Zeitschrift sofort freischalten.
Bestellen Sie ein Abonnement für die Zeitschrift Recht der Zahlungsdienste,
um die R&W-Online Datenbank dieser Zeitschrift zu nutzen.
Abonnement abschließen.