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RdZ 2020, 76
Forstmann/Hanten/Maier 
Anwendung des ZAG auf Leasingunternehmen

Leasingunternehmen gelten seit Ende 2008 als Finanzdienstleistungsinstitute und werden deshalb nach den Vorschriften des KWG beaufsichtigt. Schon lange beschränkt sich die Tätigkeit vieler Leasingunternehmen nicht mehr auf den Abschluss von Finanzierungsleasingverträgen, sondern umfasst als zusätzlichen Service die Zahlungsabwicklung für die Leasingkunden. Solche Serviceleistungen, …

Forstmann/Hanten/Maier, RdZ 2020, 76-83

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