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RdZ 2022, 142
Hanten 
Auslagerungsunternehmen

Der Begriff “Auslagerungsunternehmen” ist seit dem Inkrafttreten der 6. KWG-Novelle im Jahr 1997 im aufsichtsrechtlichen Sprachgebrauch und seit 2021 Tatbestandsmerkmal in KWG und ZAG. 2019 hat die European Banking Authority im Rahmen ihrer Richtlinien zu Auslagerungsvereinbarungen eine wirksame Soft-Law-Definition geliefert: “Service Provider means a third-party entity that is undertaking an outsourced process, …

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