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RdZ 2020, 142
Godschalk 
Interchange Fee

Die Interchange Fee (IF) ist ein zahlungsvorgangsbezogener monetärer Ausgleich oder eine Vergütung, die zwischen dem Zahlungsdienstleister des Zahlers und dem Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers erfolgt. Die IF setzt demnach ein sog. Vier-Parteien-Zahlungssystem voraus (beide Zahlungsdienstleister, der Zahler und der Zahlungsempfänger). In der EU unterliegt die IF für kartenbasierte Zahlungen und SEPA-Lastschriften gesetzlichen Auflagen aus EU-Verordnungen (EU-VO 2015/751, …

Godschalk, RdZ 2020, 142

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