Anleihekaufprogramm der EZB – Zurückweisung der Vollstreckungsanträge im Anschluss an das PSPP-Urteil des BVerfGG (Beschluss vom 29.04.2021, 2 BvR 1651/15)
Die Grenzen einer zulässigen Vollstreckungsanordnung gemäß § 35 BVerfGG ergeben sich aus dem Grundsatz der Gewaltenteilung (Art. 20 Abs. 2 Satz 2 GG) und der notwendigen Anknüpfung des Verfassungsprozessrechts an den Verfahrensbeziehungsweise Streitgegenstand und stellen insoweit verallgemeinerungsfähige Anforderungen dar, die für die verfassungsgerichtliche Kontrolle aller Verfassungsorgane und Handlungsformen gelten.…
BVerfG, RIW 2021, 418 (Beschluss vom 29.04.2021, 2 BvR 1651/15)
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