Betriebsübergang nach Insolvenz – keine Einstandspflicht des Erwerbers für die zuvor erdiente Dynamik eines Betriebsrentenanspruchs (Urteil vom 26.01.2021, 3 AZR 139/17)
Die besonderen Verteilungsgrundsätze des Insolvenzrechts gehen § 613a BGB als Spezialregelungen für bereits entstandene Ansprüche oder Anwartschaften vor, so dass der Erwerber nicht für eine aufgrund des Endgehaltsbezugs einer Versorgungsordnung bei Insolvenzeröffnung bereits vom Arbeitnehmer erdiente Dynamik einstehen muss. Insoweit scheidet auch eine Eintrittspflicht des Pensions-Sicherungs-Vereins (PSV) aus. …
BAG, RIW 2021, 542 (Urteil vom 26.01.2021, 3 AZR 139/17)
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