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RIW 2022, 684
EuGH 
Bindung des vorlegenden Gerichts an die Vorabentscheidung des EuGH – keine Notwendigkeit eines besonderen Rechtsbehelfs wegen angeblich “falscher” Auslegung des vorangegangenen EuGH-Urteils (Urteil vom 07.07.2022, C-261/21)

Art. 4 Abs. 3 und Art. 19 Abs. 1 EUV sowie Art. 267 AEUV sind im Licht von Art. 47 der Charta dahin auszulegen, dass sie verfahrensrechtlichen Bestimmungen eines Mitgliedstaats nicht entgegenstehen, die das Äquivalenzprinzip beachten und infolge deren im Fall einer Entscheidung des obersten Verwaltungsgerichts dieses Mitgliedstaats über einen Rechtsstreit, in dessen Rahmen der Gerichtshof nach Art.…

EuGH, RIW 2022, 684-689 (Urteil vom 07.07.2022, C-261/21)

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