Diskriminierungshandlung beim Zugang zur Beschäftigung auch ohne konkreten Bezug zu einem Einstellungsverfahren (Urteil vom 23.04.2020, C-507/18)
Der Begriff “Bedingungen . . . für den Zugang zu [einer] Erwerbstätigkeit” in Art. 3 Abs. 1 Buchst. a der Richtlinie 2000/78/EG des Rates vom 27. 11. 2000 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf ist dahin auszulegen, dass unter diesen Begriff Äußerungen einer Person fallen, wonach sie niemals Personen mit einer bestimmten sexuellen Ausrichtung einstellen noch in ihrem Unternehmen beschäftigen würde, …
EuGH, RIW 2020, 623-628 (Urteil vom 23.04.2020, C-507/18)
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