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RIW 2024, 501
EuGH 
Entsendung von Drittstaatsangehörigen durch ein Unternehmen eines Mitgliedstaats zur Durchführung von Arbeiten in einem anderen Mitgliedstaat – Leistungszeitraum von über drei Monaten – Begrenzung der Gültigkeitsdauer der ausgestellten Aufenthaltserlaubnisse (Urteil vom 20.06.2024, C-540/22)

Die Art. 56 und 57 AEUV sind dahin auszulegen, dass drittstaatsangehörigen Arbeitnehmern, die von einem in einem Mitgliedstaat ansässigen Dienstleistungserbringer in einen anderen Mitgliedstaat entsandt werden, weder in dem Mitgliedstaat, in dem sie beschäftigt sind, noch in dem Mitgliedstaat, in den sie entsandt werden, automatisch ein “abgeleitetes Aufenthaltsrecht” zuzuerkennen ist.

EuGH, RIW 2024, 501-513 (Urteil vom 20.06.2024, C-540/22)

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