EuGVVO – Anwendungsbereich gegenüber internationalen Organisationen und Sonderzuständigkeit bei vorläufigen Maßnahmen (Urteil vom 03.09.2020, C-186/19)
Art. 1 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. 12. 2012 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen ist dahin auszulegen, dass ein bei einem Gericht eines Mitgliedstaats anhängig gemachtes Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes, in dem eine internationale Organisation ihre Vollstreckungsimmunität geltend macht, …
EuGH, RIW 2020, 688-694 (Urteil vom 03.09.2020, C-186/19)
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