EuInsVO – weiter Anwendung des nationalen Rechts auf die vor der Auslandsinsolvenzeröffnung anhängig gemachten Erkenntnisverfahren (Urteil vom 06.06.2018, C-250/17)
Art. 15 der Verordnung (EG) Nr. 1346/2000 des Rates vom 29. 5. 2000 über Insolvenzverfahren ist dahin auszulegen, dass er einen bei einem Gericht eines Mitgliedstaats anhängigen Rechtsstreit erfasst, in dem es um die Verurteilung eines Schuldners zur Zahlung eines aufgrund eines Dienstleistungsvertrags geschuldeten Geldbetrags sowie einer Entschädigung für die Nichterfüllung dieser Zahlungsverpflichtung geht, …
EuGH, RIW 2018, 521-524 (Urteil vom 06.06.2018, C-250/17)
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