“Finanzielle Eingliederung” bei unterjähriger Verschmelzung auf eine Personengesellschaft; Feststellungsgegenstand des § 14 Abs. 5 KStG – teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteilen vom 11.7.2023 – I R 36/20, I R 40/20, I R 45/20 (Urteil vom 11.07.2023, I R 21/20)
Im Fall der Verschmelzung einer Kapital- auf eine Personengesellschaft tritt der übernehmende Rechtsträger (Organträger) hinsichtlich des Merkmals der finanziellen Eingliederung (§ 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 KStG) auch dann nach § 4 Abs. 2 Satz 1 i. V. m. Satz 3 UmwStG 2006 in die Rechtsstellung des übertragenden Rechtsträgers ein, wenn der umwandlungssteuerliche Übertragungsstichtag nicht auf den Beginn des Wirtschaftsjahres der Organgesellschaft zurückbezogen wird. …
BFH, BB 2024, 31-37 (Urteil vom 11.07.2023, I R 21/20)
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