Finanzaufsicht über E-Geld-Institute – Definition der Ausgabe von E-Geld (Urteil vom 16.01.2019, C-389/17)
Art. 5 Abs. 2 der Richtlinie 2009/110/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. 9. 2009 über die Aufnahme, Ausübung und Beaufsichtigung der Tätigkeit von E-Geld-Instituten, zur Änderung der Richtlinien 2005/60/EG und 2006/48/EG sowie zur Aufhebung der Richtlinie 2000/46/EG ist dahin auszulegen, dass von E-Geld-Instituten im Rahmen von Zahlungsvorgängen erbrachte Dienste wie die im Ausgangsverfahren in Rede stehenden mit der Ausgabe von E-Geld in Verbindung stehende Tätigkeiten im Sinne dieser Bestimmung darstellen, …
EuGH, RIW 2019, 611-614 (Urteil vom 16.01.2019, C-389/17)
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