Internationale Arbeitnehmerentsendung im Konzern – Bestimmung des wirtschaftlichen Arbeitgebers im Inland für die Lohnsteuerhaftung (Urteil vom 04.11.2021, VI R 22/19)
Im Falle einer konzerninternen internationalen Arbeitnehmerentsendung wird das aufnehmende inländische Un-486ternehmen zum wirtschaftlichen Arbeitgeber i.S. von § 38 Abs. 1 Satz 2 EStG, wenn es den Arbeitslohn für die ihm geleistete Arbeit wirtschaftlich trägt, der Einsatz des Arbeitnehmers bei dem aufnehmenden Unternehmen in dessen Interesse erfolgt, der Arbeitnehmer in den Arbeitsablauf des aufnehmenden Unternehmens eingebunden und dessen Weisungen unterworfen ist.…
BFH, RIW 2022, 485-488 (Urteil vom 04.11.2021, VI R 22/19)
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