Keine Steuerberatungstätigkeit durch deutsche Niederlassung einer englischen LLP ohne Beratungsbefugnis in Deutschland – Steuerberater-LLP (Urteil vom 10.12.2020, I ZR 26/20)
Eine Limited Liability Partnership (LLP) mit Hauptsitz in London, die nicht zu den nach den §§ 3, 4 und 6 Nr. 4 StBerG zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen befugten Personen und Vereinigungen zählt, ist nicht nach § 3a Abs. 1 Satz 1 StBerG zur vorübergehenden und gelegentlichen geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen im Inland befugt, wenn sie über eine inländische Niederlassung verfügt.…
BGH, RIW 2021, 545-548 (Urteil vom 10.12.2020, I ZR 26/20)
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