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RIW 2024, 232
BGH 
Prozesskostensicherheit bei vor Ablauf der Übergangsfrist des Brexit-Abkommens eingeleitetem Verfahren (Urteil vom 21.12.2023, IX ZR 143/22)

Ein Kläger mit gewöhnlichem Aufenthalt im Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland hat auf Verlangen des Beklagten keine Prozesskostensicherheit zu leisten, wenn das gerichtliche Verfahren vor dem Ablauf der Übergangsfrist des Brexit-Abkommens eingeleitet worden ist.

BGH, RIW 2024, 232-235 (Urteil vom 21.12.2023, IX ZR 143/22)

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