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RIW 2017, 614
BAG 
Tarifliche Stufenzuordnung und EU-Arbeitnehmerfreizügigkeit (Urteil vom 23.02.2017, 6 AZR 843/15)

Es verstößt nicht gegen die unionsrechtlichen Freizügigkeitsvorschriften, dass § 16 Abs. 2 TV-L die beim selben Arbeitgeber erworbene einschlägige Berufserfahrung gegenüber entsprechenden Zeiten bei anderen Arbeitgebern privilegiert, wenn Arbeitnehmer nur in der Bundesrepublik Deutschland beschäftigt waren und keine Qualifikationen in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union erworben haben.

BAG, RIW 2017, 614 (Urteil vom 23.02.2017, 6 AZR 843/15)

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