Verhältnis der Haftungsansprüche in der EuGVVO und der Fluggastrechte-Verordnung – zulässiger Gerichtsstand (Urteil vom 26.03.2020, C-215/18)
Die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. 2. 2004 über eine gemeinsame Regelung für Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 295/91 ist dahin auszulegen, dass ein Fluggast eines um mindestens drei Stunden verspäteten Fluges gegen das ausführende Luftfahrtunternehmen eine Klage auf Ausgleichszahlung nach den Art.…
EuGH, RIW 2020, 359-364 (Urteil vom 26.03.2020, C-215/18)
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