Verlegung des COMI in einen anderen Mitgliedstaat nach erfolgter Antragstellung auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens – Unbeachtlichkeit (Urteil vom 24.03.2022, C-723/20)
Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. 5. 2015 über Insolvenzverfahren ist dahin auszulegen, dass das Gericht eines Mitgliedstaats, das mit einem Antrag auf Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens befasst ist, für die Eröffnung eines solchen Verfahrens weiter ausschließlich zuständig bleibt, wenn der Mittelpunkt der hauptsächlichen Interessen des Schuldners nach Antragstellung, …
EuGH, RIW 2022, 319-323 (Urteil vom 24.03.2022, C-723/20)
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