Vollstreckbarkeit von Entscheidungen nach der EuGVVO – Definition des vorgeschalteten kontradiktorischen Verfahrens (Urteil vom 07.04.2022, C-568/20)
Art. 2 Buchst. a und Art. 39 der Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. 12. 2012 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen sind dahin auszulegen, dass ein Beschluss mit einer Zahlungsanordnung, den ein Gericht eines Mitgliedstaats auf der Grundlage von in einem Drittstaat ergangenen rechtskräftigen Urteilen erlässt, …
EuGH, RIW 2022, 386-389 (Urteil vom 07.04.2022, C-568/20)
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