Zahlungsdienste – Haftung bei fehlerhaft angegebener IBAN auf der Überweisung (Urteil vom 21.03.2019, C-245/18)
Art. 74 Abs. 2 der Richtlinie 2007/64/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. 11. 2007 über Zahlungsdienste im Binnenmarkt, zur Änderung der Richtlinien 97/7/EG, 2002/65/EG, 2005/60/EG und 2006/48/EG sowie zur Aufhebung der Richtlinie 97/5/EG ist dahin auszulegen, dass die in dieser Bestimmung vorgesehene Haftungsbeschränkung des Zahlungsdienstleisters, wenn ein Zahlungsauftrag in Übereinstimmung mit dem vom Zahlungsdienstnutzer angegebenen Kundenidentifikator ausgeführt wird, …
EuGH, RIW 2019, 438-440 (Urteil vom 21.03.2019, C-245/18)
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