Zollkodex – Berücksichtigung von Software bei der Berechnung des Zollwerts von Gegenständen (Urteil vom 10.09.2020, C-509/19)
Art. 71 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. 10. 2013 zur Festlegung des Zollkodex der Union ist dahin auszulegen, dass er es erlaubt, bei der Ermittlung des Zollwerts einer eingeführten Ware ihrem Transaktionswert den wirtschaftlichen Wert einer Software hinzuzurechnen, die in der Europäischen Union erarbeitet und dem in einem Drittstaat ansässigen Verkäufer unentgeltlich vom Käufer zur Verfügung gestellt wird.…
EuGH, RIW 2020, 711-713 (Urteil vom 10.09.2020, C-509/19)
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