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STB 2019, 127
FG Baden-Württemberg 
§ 11 Abs. 2 DBA Österreich – Besteuerung von Zinseinnahmen einer beschränkt steuerpflichtigen Körperschaft ([unbekannt] vom 25.09.2018, 6 K 2090/15)

§ 11 Abs. 2 DBA Österreich weist dem Sitzstaat Österreich vorrangig das Besteuerungsrecht für die streitgegenständlichen Zinseinkünfte zu; ein Besteuerungsrecht Deutschlands ergibt sich weder aus Art. 11 Abs. 2 DBA-AUT 1954 noch aus Art. 11 Abs. 3 DBA-AUT 1954.

FG Baden-Württemberg, StB 2019, 127 ([unbekannt] vom 25.09.2018, 6 K 2090/15)

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