Aufwendungen für ein im Rahmen mehrerer Einkunftsarten genutztes häusliches Arbeitszimmer – Nachweis der Zwangsläufigkeit von Aufwendungen im Krankheitsfall – Neuregelung im StVereinfG 2011 – Minderung der zumutbaren Belastung nach § 33 Abs. 3 EStG – Überprüfung von Schätzungen ([unbekannt] vom 25.04.2017, VIII R 52/13)
Der gemäß § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b Satz 3 EStG i. d. F. des JStG 2010 geltende Höchstbetrag abziehbarer Aufwendungen in Höhe von 1.250 EUR ist bei der Nutzung eines häuslichen Arbeitszimmers im Rahmen mehrerer Einkunftsarten nicht nach den zeitlichen Nutzungsanteilen in Teilhöchstbeträge aufzuteilen. Er kann durch die dem Grunde nach abzugsfähigen Aufwendungen in voller Höhe ausgeschöpft werden (Anschluss an BFH-Urteil vom 16. …
BFH, StB 2017, 242 ([unbekannt] vom 25.04.2017, VIII R 52/13)
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