Ausschluss von der Zollaussetzung unabhängig von Umfang, Bedeutung oder Funktion der verschiedenen Warenbestandteile ([unbekannt] vom 12.06.2019, 4 K 754/18 Z)
Die Erkennbarkeit eines Irrtums der zuständigen Zollbehörden ist unter Berücksichtigung seiner Art, der Berufserfahrung des betreffenden Wirtschaftsteilnehmers und der von ihm aufgewandten Sorgfalt zu beurteilen (EuGH, 26.3.2015 – C-7/14 P, ECLI:EU:C:2015:205, Rn. 56). Die Art des Irrtums ist anhand des Komplexitätsgrades der betreffenden Regelung sowie der Länge des Zeitraums, …
FG Düsseldorf, StB 2019, 288 ([unbekannt] vom 12.06.2019, 4 K 754/18 Z)
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