Betriebsstätte im Sinne des DBA-Schweiz eines Taxiunternehmens in den Räumen der Taxifunkzentrale (Urteil vom 14.10.2021, 3 K 589/19)
Der Betriebsstättenbegriff des DBA-Schweiz ist grundsätzlich abkommensautonom auszulegen. Er ist enger als der inländische Betriebsstättenbegriff, der in § 12 Satz 1 AO als jede feste Geschäftseinrichtung oder Anlage definiert wird, die der Tätigkeit eines Unternehmens dient. Soweit der Betriebsstättenbegriff nach dem DBA-Schweiz jedoch vor allem an die “feste Geschäftseinrichtung” anknüpft, …
FG Baden-Württemberg, StB 2022, 33-40 (Urteil vom 14.10.2021, 3 K 589/19)
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