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STB 2018, 208
BFH 
Der „Verkauf von Ackerstatusrechten“ ist keine landwirtschaftliche Dienstleistung ([unbekannt] vom 08.02.2018, V R 55/16)

Die Verpflichtung zur Anlage und zum Erhalt von Dauergrünland durch einen Landwirt zugunsten eines anderen Landwirts, um diesem eine Genehmigung gemäß § 2 der Dauergrünland-Erhaltungsverordnung für Schleswig-Holstein (DGL-VO SH) zum Umbruch von Dauergrünland zu ermöglichen, unterfällt nicht der Pauschalbesteuerung.

BFH, StB 2018, 208 ([unbekannt] vom 08.02.2018, V R 55/16)

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