Doppelte Belastung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen: Ermittlung der Höhe der früheren, aus unversteuertem Einkommen geleisteten Altersvorsorgeaufwendungen – Keine verfassungsrechtlichen und unionsrechtlichen Bedenken gegen die Rentenbesteuerung – Verpflichtung zur Saldierung von anderweitigen Rechtsfehlern ([unbekannt] vom 23.08.2017, X R 33/15)
Im Rahmen der Beurteilung der Frage, in welchem Umfang ein Steuerpflichtiger seine Altersvorsorgeaufwendungen nach der bis 2004 geltenden Rechtslage aus versteuertem Einkommen geleistet hat, gelten Beiträge zu privaten Rentenversicherungen und kapitalbildenden Lebensversicherungen im Verhältnis zu den Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung als lediglich nachrangig abziehbar.
BFH, StB 2018, 2 ([unbekannt] vom 23.08.2017, X R 33/15)
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