Entschädigungsklage: Wahrung der Klagefrist, Bestimmtheit des Zahlungsantrags auf Geldentschädigung ([unbekannt] vom 12.07.2017, X K 3-7/16, X K 3/16, X K 4/16, X K 5/16, X K 6/16, X K 7/16)
Auch nach der mit Wirkung zum 15. 10. 2016 vorgenommenen Anfügung des § 66 Satz 2 FGO ist für die Wahrung der sechsmonatigen Klagefrist bei einer Entschädigungsklage bereits der Eingang dieser Klage beim BFH maßgebend, nicht aber der – nunmehr erst mit der Zustellung der Klage beim Beklagten gegebene – Eintritt der Rechtshängigkeit.
BFH, StB 2018, 7 ([unbekannt] vom 12.07.2017, X K 3-7/16, X K 3/16, X K 4/16, X K 5/16, X K 6/16, X K 7/16)
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