Ersatz für beliebige Arten von Schadensfolgen ist keine Entschädigung i. S. des § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG – Voraussetzungen und Umfang des Grundsatzes der Einheitlichkeit der Entschädigung – Erforderliche Feststellungen ([unbekannt] vom 11.07.2017, IX R 28/16)
Der Grundsatz, dass Entschädigungen, die aus Anlass der Auflösung eines Arbeitsverhältnisses gewährt werden, einheitlich zu beurteilen sind, entbindet nicht von der Prüfung, ob die Entschädigung „als Ersatz für entgangene oder entgehende Einnahmen“ i. S. des § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG gewährt worden ist.
BFH, StB 2018, 3 ([unbekannt] vom 11.07.2017, IX R 28/16)
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