Hinweis des Finanzamts auf den Wegfall der Besteuerung nach Durchschnittssätzen – Voraussetzungen für Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen – Gesetzesauslegung – Grundsatz von Treu und Glauben – Grundsatz der Abschnittsbesteuerung ([unbekannt] vom 23.08.2017, VI R 70/15)
Einer Mitteilung nach § 13a Abs. 1 Satz 2 EStG bedarf es, wenn die Voraussetzungen für die Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen zunächst vorgelegen haben und sodann in einem späteren Wirtschaftsjahr weggefallen sind. Dies gilt auch für den Fall, dass die Voraussetzungen für eine Besteuerung nach Durchschnittssätzen aufgrund einer Gesetzesänderung entfallen sind (Anschluss an BFH-Urteil vom 29. …
BFH, StB 2018, 1 ([unbekannt] vom 23.08.2017, VI R 70/15)
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