Kein Kostenersatz durch RVG-, sondern StBVV-Dokumentenpauschale bei Digitalisierung der Gerichtsakte
Das OLG Bamberg hat mit Beschluss v. 2.4.2024 – 1 W 12/24e zum Kostenersatz durch Dokumentenpauschale bei Digitalisierung der Gerichtsakte entschieden. Der im Streitfall abrechnende Rechtsanwalt begehrte hierbei einen erfolglosen Kostenersatz nach RVG-VV 7000 für etwaig eingescannte Gerichtsakten. Eine der individuellen Arbeitserleichterung dienende Maßnahme zur Digitalisierung der Gerichtsakte ist insoweit in den Grenzen einer sparsamen Prozessführung zumindest nach RVG nicht erstattungsfähig.…
Rennar, StB 2025, 23-25
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