Kein Verlustausgleich bei negativem Kapitalkonto in Folge der Aufstellung einer negativen Ergänzungsbilanz ([unbekannt] vom 18.05.2017, IV R 36/14)
Wird das Kapitalkonto eines Kommanditisten unter Berücksichtigung einer negativen Ergänzungsbilanz, welche in Folge der Wahlrechtsausübung nach § 6b EStG aufzustellen war, negativ, sind Verluste, die zu einer Erhöhung des Negativsaldos führen, nicht ausgleichsfähig. Eine tatsächlich geleistete Einlage steht damit bis zur Höhe des in der negativen Ergänzungsbilanz ausgewiesenen Negativkapitals nicht als Verlustausgleichsvolumen zur Verfügung.…
BFH, StB 2017, 241 ([unbekannt] vom 18.05.2017, IV R 36/14)
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