Keine Steuerbefreiung für Aufwandsentschädigungen und Sitzungsgelder eines Präsidiumsmitglieds eines privatrechtlich organisierten kommunalen Spitzenverbands (Städte- und Gemeindebund NRW) ([unbekannt] vom 24.09.2019, 3 K 2458/18 E)
Für eine Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 12 S. 2 EStG fehlt es an einer Dienstaufsicht und an der Prüfung des Finanzgebarens durch die öffentliche Hand, da der StGB NRW privatrechtlich als eingetragener Verein verfasst ist und in § 16 Abs. 4 i. V. m. § 10 Abs. 4e der Satzung eine verbandsinterne Rechnungsprüfung installiert hat.
FG Münster, StB 2019, 362 ([unbekannt] vom 24.09.2019, 3 K 2458/18 E)
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