Keine Verletzung der richterlichen Hinweispflicht ([unbekannt] vom 17.07.2019, II B 35/18, II B 36/18, II B 37/18)
Wurden die für die Entscheidung maßgeblichen Gesichtspunkte sowohl im Verwaltungsverfahren als auch im finanzgerichtlichen Verfahren angesprochen und ist der Kläger vor dem FG rechtskundig vertreten, bedarf es in der mündlichen Verhandlung keines richterlichen Hinweises, sich zu diesem entscheidungserheblichen Sachverhalt zu äußern. Bei einem durch einen fach- und sachkundigen Prozessbevollmächtigten vertretenen Beteiligten stellt das Unterlassen eines (nach seiner Ansicht notwendigen) Hinweises gemäß § 76 Abs. …
BFH, StB 2019, 291 ([unbekannt] vom 17.07.2019, II B 35/18, II B 36/18, II B 37/18)
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