Kindergeld – Abgrenzung zwischen der mehraktigen einheitlichen Erstausbildung mit daneben ausgeübter Erwerbstätigkeit und der berufsbegleitend durchgeführten Weiterbildung (Zweitausbildung) ([unbekannt] vom 11.12.2018, III R 26/18)
Nimmt ein volljähriges Kind nach Erlangung eines ersten Abschlusses in einem öffentlichrechtlich geordneten Ausbildungsgang eine nicht unter § 32 Abs. 4 S. 3 EStG fallende Berufstätigkeit auf, erfordert § 32 Abs. 4 S. 2 EStG, zwischen einer mehraktigen einheitlichen Erstausbildung mit daneben ausgeübter Erwerbstätigkeit und einer berufsbegleitend durchgeführten Weiterbildung (Zweitausbildung) abzugrenzen.…
BFH, StB 2019, 84 ([unbekannt] vom 11.12.2018, III R 26/18)
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