Mehrwertsteuertatbestand und -anspruch – Zeitpunkt, zu dem die Dienstleistung erbracht wird (hier: Bau- und Montagearbeiten) ([unbekannt] vom 02.05.2019, C-224/18)
Art. 66 Abs. 1 Buchst. c der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28.11.2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem in der durch die Richtlinie 2010/45/EU des Rates vom 13.7.2010 geänderten Fassung ist dahin auszulegen, dass er es im Fall der Nichtausstellung oder verspäteten Ausstellung der Rechnung über die ausgeführte Dienstleistung nicht verwehrt, die förmliche Abnahme dieser Leistung als den Zeitpunkt ihrer Erbringung anzusehen, …
EuGH, StB 2019, 166 ([unbekannt] vom 02.05.2019, C-224/18)
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