Nichtigkeit eines Bescheids über die gesonderte und einheitliche Feststellung eines Grundbesitzwertes für Zwecke der Schenkungsteuer, der nicht alle Feststellungsbeteiligten benennt ([unbekannt] vom 12.09.2019, 3 K 22/17 F)
Nach § 151 Abs. 1 Nr. 1 BewG sind Grundbesitzwerte gesondert festzustellen, wenn die Werte für die Erbschafsteuer oder eine andere Feststellung im Sinne dieser Vorschrift von Bedeutung sind, so auch im Rahmen der Wertfeststellung für eine Anteilsbewertung gemäß § 151 Abs. 1 Nr. 3 BewG auf Anforderung des insoweit gemäß § 152 Nr. 3 BewG zuständigen Betriebsstättenfinanzamts.
FG Münster, StB 2019, 364 ([unbekannt] vom 12.09.2019, 3 K 22/17 F)
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