Pensionszahlungen an einen beherrschenden Gesellschafter, der daneben als Geschäftsführer tätig ist und hierfür ein Gehalt bezieht ([unbekannt] vom 25.07.2019, 10 K 1583/19 K)
Für den neuen Anstellungsvertrag bei gleichzeitiger Pensionszahlung ist der allgemeine Fremdvergleich, insbesondere zur angemessenen Höhe der Gesamtleistungen, dahin anzustellen, ob das Gehalt bei der gegebenen gleichzeitigen Zahlung zweier Leistungen anzurechnen ist (entweder das Gehalt auf die Pension BB 2019 S. 2133 (2134) oder umgekehrt, je nachdem, welcher Bestandteil gewichtiger ist).
FG Münster, StB 2019, 284 ([unbekannt] vom 25.07.2019, 10 K 1583/19 K)
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