Rechtmäßigkeit der Anforderung von Mietverträgen durch Finanzbehörden unter Berücksichtigung der DSGVO (Urteil vom 01.02.2023, 3 K 596/22)
Die Zulässigkeit der Datenverarbeitung folgt der Aufgabenzuständigkeit (Konnexitätsprinzip). Die den Finanzbehörden obliegenden Aufgaben und öffentlich-rechtlichen Befugnisse ergeben sich dabei aus der AO, insbesondere dem Grundsatz der gesetz- und gleichmäßigen Besteuerung, und den Steuergesetzen. Die Norm des § 29b Abs. 1 AO bietet eine ausreichende Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten, …
FG Nürnberg, StB 2023, 228-237 (Urteil vom 01.02.2023, 3 K 596/22)
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