Reisebüro – mehrwertsteuerliche Behandlung von Anzahlungen auf touristische Dienstleistungen ([unbekannt] vom 19.12.2018, C-422/17)
Die Art. 65 und 306 bis 310 der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28.11.2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem in der durch die Richtlinie 2010/45/EU des Rates vom 13.7.2010 geänderten Fassung sind dahin auszulegen, dass der Mehrwertsteueranspruch im Einklang mit Art. 65 entsteht, wenn ein Reisebüro, das der Sonderregelung in den Art. 306 bis 310 unterliegt, eine Anzahlung auf touristische Dienstleistungen, …
EuGH, StB 2019, 45 ([unbekannt] vom 19.12.2018, C-422/17)
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