Reisebüro – Überlassung einer Ferienwohnung ([unbekannt] vom 19.12.2018, C-552/17)
Die Art. 306 bis 310 der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28.11.2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem sind dahin auszulegen, dass die bloße Überlassung einer von anderen Steuerpflichtigen angemieteten Ferienwohnung durch ein Reisebüro oder eine solche Überlassung einer Ferienwohnung mit zusätzlichen, als Nebenleistungen einzustufenden Leistungselementen unabhängig von dem Stellenwert dieser zusätzlichen Leistungen jeweils eine einheitliche Leistung darstellt, …
EuGH, StB 2019, 46 ([unbekannt] vom 19.12.2018, C-552/17)
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