Rückflüsse aus Insolvenzanfechtung – keine steuerbaren nachträglichen Betriebseinnahmen im Zeitpunkt des Zuflusses (Urteil vom 28.11.2023, 8 K 1180/21)
Zuflüsse aus der Insolvenzanfechtung stellen dann keine nachträglichen Betriebseinnahmen in den Jahren 2016 und 2018 dar, wenn der Insolvenzschuldner seinen Gewerbebetrieb nach § 16 Abs. 3 S. 1 EStG im Jahr 2015 aufgegeben hat, weil in der späteren zivilrechtlichen Rückabwicklung nach §§ 143 f. InsO von vor Betriebsaufgabe geleistete Zahlungen des Betriebsinhabers an Insolvenzgläubiger auf den Zeitpunkt der Betriebsaufgabe zurückwirken.…
FG Baden-Württemberg, StB 2024, 303-311 (Urteil vom 28.11.2023, 8 K 1180/21)
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