Schadensersatz wegen überhöhter Einkommensteuerfestsetzung kein Arbeitslohn ([unbekannt] vom 25.04.2018, VI R 34/16)
Die Erfüllung eines Schadensersatzanspruchs eines Arbeitnehmers gegen seinen Arbeitgeber, der auf einer überhöhten Einkommensteuerfestsetzung gegenüber dem Arbeitnehmer beruht, führt beim Arbeitnehmer nicht zu einem Lohnzufluss, wenn dem Arbeitnehmer tatsächlich ein Schaden entstanden ist, die Einkommensteuer also ohne die Pflichtverletzung oder unerlaubte Handlung des Arbeitgebers niedriger festgesetzt worden wäre (Bestätigung des BFH-Urteils vom 20. …
BFH, StB 2018, 244 ([unbekannt] vom 25.04.2018, VI R 34/16)
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